Kurzbeschreibung & gesetzliche Grundlage
Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Hilfeform im Leistungsspektrum der Hilfe zur Erziehung und erfolgt auf Grundlage des SGB VIII (KJHG - Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 27 in Verbindung mit § 30.
Sozialpädagogisches
Zentrum RheinMain
Eine respektvolle Haltung gegenüber den Familien, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ein wertschätzender und vorurteilsfreier Umgang unabhängig von Nationalität, Kultur und Weltanschauung ist für uns selbstverständlich und bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit.
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