Betreuungsweisung

Kurzbeschreibung & gesetzliche Grundlage

Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Maßnahmen im Sinne des § 10 (1) Nr. 5 JGG i.V.m. § 30 SGB VIII. Sie ermöglicht der Justiz, auf jugendliche Straftäter erzieherisch einzuwirken. Sie wird dann eingesetzt, wenn belastende und störende Umstände, im unmittelbaren Beziehungsgefüge des jungen Menschen, zu einem überdurchschnittlich delinquenten Verhalten führen in Verbindung mit Norm- und Rechtsverletzungen.

Sozialpädagogisches
Zentrum RheinMain

Eine respektvolle Haltung gegenüber den Familien, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ein wertschätzender und vorurteilsfreier Umgang unabhängig von Nationalität, Kultur und Weltanschauung ist für uns selbstverständlich und bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit.